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OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten eines gemeinsamen Anwalts von Streitgenossen bei Obsiegen nur eines der Genossen mit entsprechendem Kostenerstattungstitel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozess - Kostenausgleich des Streitgenossen: Innenverhältnis maßgebend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 06.06.2010 - 9 O 94/08
- OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Erst nachdem die Prozessbevollmächtigten des Klägers durch Schriftsatz vom 25. Mai 2010 auf die grundlegende Entscheidung des BGH (VIII ZB 100/02) hingewiesen hatten, taucht im nachfolgenden Schriftsatz der Beklagten vom 4. Juni 2010 die Behauptung auf, im Innenverhältnis der Gesamtschuldner treffe den Beklagten zu 4) die volle Kostenlast. - OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01
Kostenhaftung von Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozessausgang
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Etwas anderes gilt, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO), dass er im Innenverhältnis die Kosten des gemeinsamen Anwaltes allein zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2001, 14 W 15/01, in JurBüro 2002, 37 und ständig).
- OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 626/13
Kostenerstattung für Streitgenossen mit gemeinsamem Bevollmächtigten, aber …
Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (Senat, JurBüro 1991, 1542; Senat JurBüro 2000, 145 ; Senat JurBüro 2002, 37 ; Senat JurBüro 2011, 646).